Zuggerät & Co: Elektromobilität für Rollstuhlfahrer
Brachte man vor ein paar Jahren die Begriffe „Elektro“ und „Rollstuhl“ zusammen, landete man beim Elektrorollstuhl. Heute ist die Elektromobilität für Rollstuhlfahrer vielfältiger. Mittlerweile gibt es zahlreiche Hersteller von Zuggeräten und E-Handbikes. Die Geräte sehen oft cool aus und bieten dem Nutzer eine ganze Reihe Vorteile (je nach Ausführung):
- Das Zuggerät kann im PKW verladen werden.
- Das Zuggerät (mit großem Rad) ist recht geländegängig.
- Der Aktivrollstuhl bleibt mit abgekoppeltem Zuggerät klein und wendig.
- Mit dem Aktivrollstuhl sind Barrieren teilweise überwindbar.
- Der Nutzer bleibt durch die aktive Bewegung besser in Form.
- Das Fahren macht irre Spaß.
Ein Zuggerät gibt dir eine gehörige Portion Freiheit zurück. Wenn du mit deiner Familie, deinen Freunden oder ganz für dich durch die Lande radelst, dir den Wind um die Nase wehen lässt, spürst du ein fantastisches „Lange-vermisst-Gefühl“. Herrlich sowas!
Viele Zuggeräte sehen schnittig aus und die erste Frage ist oft, „Wie schnell kann das fahren?“ Diese Frage umreißt ein heikles Thema. Es dreht sich nicht so sehr um die Frage „Wie schnell kann …“, sondern vielmehr um „Wie schnell darf …„.
Eine Grauzone gibt es nicht
Einige Hersteller – und wohl auch Nutzer – sprechen von einer Grauzone und verfallen ins Eigentlich. „Eigentlich ja nur 6 km/h, fährt aber 15 km/h oder 25 km/h …“
Grauzone suggeriert, dass irgendetwas irgendwie nicht ganz geregelt ist. Stimmt aber nicht. Eine Grauzone gibt es nicht!
In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Fahrzeuge (auch Krankenfahrstühle), deren Geschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Bis 6 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird ein Schaden von der Haftpflichtversicherung des Halters übernommen. Geräte, die zwischen 6 und 14 km/h schnell sind, benötigen ein Versicherungskennzeichen.
Die Grundlage für die Versicherung und für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist eine Betriebserlaubnis für das Gerät. Diese stellt, häufig als Einzelbetriebserlaubnis, der TÜV aus. Zur Erteilung einer solchen Betriebserlaubnis sind bestimmte Ausstattungsmerkmale nötig, z. B. Beleuchtung, Bremsen, Kennzeichenhalter, rotes Dreieck …
Kein Zuggerät ohne Betriebserlaubnis
Wer sich für ein Zuggerät entscheidet und schneller als 6 km/h unterwegs sein möchte, sollte abklären, ob der Hersteller eine Betriebserlaubnis bieten kann. (Ein Zuggerät mit 6 km/h sieht mehr nach Betriebsstörung als nach Fortbewegung aus.)
Manche Hersteller liefern Geräte jenseits der 6 km/h ohne Betriebserlaubnis aus und lassen sich vom Kunden unterschreiben, dass das Zuggerät nur auf Privatgelände benutzt werden darf. Dieser Kniff mag die Hersteller vielleicht juristisch absichern, für den Nutzer ist eine solche Praxis (sorry) kompletter Mumpitz!
Gerät | Geschwindigkeit (BbH) bis | Zulassung | Betriebserlaubnis | Versicherung |
---|---|---|---|---|
Rollstuhl-Zuggerät oder E-Rolli | 6 km/h | nein | nein | Versicherung über private Haftpflicht |
Rollstuhl-Zuggerät oder E-Rolli | 15 km/h | nein | ja (TÜV) | Versicherungs-kennzeichen |
Hybrid-Handbike als Pedelec (Pedal Electric Cycle) | Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h, ggf. Anfahrhilfe bis 6 km/h | nein | nein | Versicherung über private Haftpflicht |
Abgesehen davon, dass Nutzer ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, bedeutet das fehlende Kennzeichen nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit, sondern wird als Straftat eingestuft. Das kann teuer werden! Lass dir nicht erzählen, dass man Rollstuhlfahrer nicht anhält oder ein Schadensfall gänzlich abwegig ist. Elektromobilität heute ist keineswegs eine exotische Spezies mehr, sondern sehr populär.
Krankenkasse löhnt für die Versicherung
Werden übrigens gute Gründe angeführt, bewilligen Krankenkassen bisweilen die Ausstattung des Zuggeräts mit einer Geschwindigkeit von über 6 km/h. In solchen Fällen kommt die Krankenkasse auch für die Versicherungskosten auf.
Nun bin ich kein Rollstuhl-Historiker aber lehne ich mich zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, Hybrid-Handbikes und Zuggeräte haben die Fortbewegung für Rollifahrer revolutioniert? Mehr als 1.000 km habe ich mittlerweile kreuz und quer durch Rheinhessen zurückgelegt. Mit dem Zuggerät habe ich meine Umgebung neu entdeckt und endlich wieder Natur geatmet.
Mein Tipp: Informiere dich vor der Entscheidung für ein Zuggerät beim Hersteller nach der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis durch den TÜV. Lass die Abnahme zur Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis vom Hersteller durchführen, du selbst wirst kaum in der Lage dazu sein.
Links zum Thema: